Willkommen im Land des Irrsinns!
So… Herzlich Willkommen beim Blog „Aberratio Ictus“. Dann will ich mich mal kurz vorstellen. Ich heiße Markus und bin Jura- Erstsemester. Dementsprechend erwarten euch in diesem Blog vor allem Geschichten über den ganz alltäglichen Juristen- Wahnsinn, ein paar Games hier, ein bisschen Metal da und ein paar bissige Kommentare zu aktuellen Geschehnissen ab und an. Kurzum, Sachen, die ich persönlich für Interessant halte.

Juristen- Wahnsinn. Ja. Sehen wir es ein, für viele Menschen sind Juristen komische Menschen, die absolut seltsame Ansichten vertreten und damit eine ganze Menge Geld verdienen. Und tatsächlich findet man während seinem Studium den einen oder anderen Paragraphen- oder Prinzipien- Dschungel. Beginnen wir ganz einfach mal mit der Erklärung meines Namens, für alle Nicht- Juristen und alle Mit- Erstsemester, die kurz vor den Abschlussklausuren (Zumindest hier in Bayreuth) nochmal eine kleine Wiederholung lesen wollen. (Keine Angst, so viel Fachchinesisch kommt sicher nicht in jedem Post)

Aberratio Ictus (lat. Für „Fehlgehen des Schlages“) ist ein Phänomen, bei dem der Täter mit seiner Tathandlung ein anderes Tatobjekt trifft als eigentlich von ihm geplant. Oder einfacher ausgedrückt: Peter will seinen Erzfeind Günther mit einer Pistole erschießen, hatte so ein Ding aber noch nie in der Hand und trifft stattdessen seinen Kumpel Horst, der Günther eigentlich von der Flucht abhalten sollte. Der „normale“ Mensch würde jetzt wahrscheinlich sagen: „Peter hat einen Menschen erschossen, Mord, einsperren!“… Der Jurist aber denkt sich:
Hm… Peter könnte sich gemäß §212 StGB wegen Totschlages strafbar gemacht haben. Totschlag ist hierbei ein vorsätzlich vollendetes Begehungsdelikt. Horst ist taugliches Tatobjekt, Peter ist tauglicher Täter, der Schuss mit anschließendem Tod Horsts („Erfolg“) ist taugliche Tathandlung, diese Handlung kann nicht hinweggedacht werden ohne dass der konkrete Erfolg entfiele, die Handlung kann Peter einwandfrei zugerechnet werden, soweit, so gut.

ABER, denkt sich der Jurist, Peter hatte ja gar keinen Vorsatz, Horst zu töten, sondern wollte ja eigentlich Günther erschießen. Was macht man da, denkt sich der Jurist, und greift in den meisten Fällen zur sog. Konkretisierungstheorie, nach der der Täter sein konkretes Ziel nicht getroffen, also den anvisierten „Erfolg“ nicht verwirklicht hat, bei dem getroffenen Ziel jedoch keinen Vorsatz hatte, und somit wegen versuchten Totschlages an Günther sowie Fahrlässigkeit bezüglich Horst zu verurteilen ist.
Gar nicht so einfach, was? Hat überhaupt jemand bis zum Ende gelesen? Und dabei habe ich jetzt noch nicht einmal erklärt, was es denn mit tauglichen Tatobjekten und Ähnlichem auf sich hat.

Wie ihr vielleicht schon gemerkt habt, hat der (angehende) Jurist im Übrigen einen Konjunktiv- Fetisch, was mit dem in Prüfungen verlangten Gutachten- Stil zu tun hat. Ich empfehle euch übrigens, diesen im unwahrscheinlichen Fall, dass ihr mal bei einem/r Jurist/in landen wollt, ebenfalls anzuwenden, etwa so:

„Wir könnten nächste Woche ein Date haben.
Dazu müsste ich dich zunächst fragen, ob du nächste Woche mit mir Essen gehen willst.
Dieses habe ich hiermit unternommen.
Zudem müsstest du hierauf positiv antworten.“

Im Idealfall lautet die Antwort dann „Eine positive Antwort meinerseits ist ebenfalls gegeben. Folglich haben wir nächste Woche ein Date.“ (Die überaus wahrscheinlichere Antwort ist allerdings „What the fuck? Geht’s dir gut?“)

So, damit dürftet ihr jetzt einen groben Überblick haben, was euch hier so erwartet, ich empfehle mich dann für heute mit einer kleinen Musikempfehlung für alle Metalheads da draußen:
Hört euch den neuen Song „Wir sind Angst“ von Callejon an, oder, wenn ihr Callejon noch gar nicht kennt, hört euch erst mal Porn from Spain 2 an. Es sei denn, ihr gehört zur Fraktion „Allergisch gegen jeden Anflug von Core“, dann hört euch lieber mal wieder „The Four Horsemen“ an. Ich kanns leider nicht mehr hören seitdem ich es einige Zeit als Wecker benutzt habe…
Einen wunderschönen Tag noch wünscht Ihnen: A.I.
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